Montag, 15. August 2005

123SIG - Nummern von Zivilflugzeugen

Dieser Beitrag enthält Antworten/Material zu offenen Fragen der 123SIG - Erklärung siehe hier.

Bei Luftrecht-Online findet man Informationen zur Verkehrszulassung von Luftfahrtgeräten und dort findet sich folgender Hinweis:

Bei der Verkehrszulassung oder bei der Eintragung wird dem Luftfahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt (§ 19 LuftVZO). Das Kennzeichen ist zusammen mit dem deutschen Staatszugehörigkeitszeichen nach den Vorschriften der Anlage 1 zur LuftVZO am Luftfahrzeug zu führen.

Im entsprechenden Dokument findet man dann ab Seite 53 die entsprechenden Erklärungen.

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http://itligenz.twoday.net/stories/901989/modTrackback

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